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11 · Wirtschafts- & Sozialkunde

WiSoSekundär

10 % der Gesamtnote, 60 Minuten. BW-Besonderheit: keine bundeseinheitliche Multiple-Choice-Klausur – hier wird ausformuliert. Begriffe also nicht nur wiedererkennen, sondern erklären können.

11.1 · Berufsausbildung & Umschulung

WiSoregelmäßig

Die Berufsausbildung ist im dualen System zwischen Betrieb und Berufsschule organisiert, und beide Seiten haben dabei klar festgelegte Rechte und Pflichten.

  • Duales System: Betrieb (Praxis, BBiG) + Berufsschule (Theorie, Landesrecht). Bei dir als Umschüler: Bildungsträger + Praktikumsbetrieb, Prüfung ganz normal vor der IHK (§ 45 BBiG regelt die Zulassung).
  • Pflichten Azubi:
    • Lernpflicht
    • Weisungen folgen
    • Berichtsheft führen
    • Sorgfalt
    • Schweigepflicht
  • Pflichten Betrieb:
    • ausbilden (braucht einen bestellten Ausbilder)
    • Vergütung zahlen
    • Freistellung für Schule und Prüfung
    • Zeugnis ausstellen
    • kostenlose Ausbildungsmittel bereitstellen
  • Vertrag: schriftlich vor Beginn; Probezeit 1–4 Monate (in der Probezeit beidseitig fristlos kündbar, danach Azubi mit 4 Wochen, Betrieb nur aus wichtigem Grund).
  • JArbSchG (unter 18): max. 8 h/Tag, 40 h/Woche, keine Nachtarbeit, Pausenregeln, Urlaubsstaffel – klassische Rechenfrage „Darf der 17-Jährige…?“.

11.2 · Bewerbung & Vorstellungsgespräch

WiSoungeprüft

Die Bewerbungsmappe – die Aufgabe verlangt meist fünf Unterlagen:

  1. Anschreiben – Bezug zur konkreten Stelle, Motivation, wichtigste Qualifikationen. Eine Seite.
  2. Lebenslauf – tabellarisch, lückenlos, mit Ort, Datum und Unterschrift.
  3. Schul- und Ausbildungszeugnisse – Abschlusszeugnis, Prüfungszeugnis der IHK, Berufsschulzeugnis.
  4. Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber, dazu Praktikumsbescheinigungen.
  5. Nachweise über Fortbildungen und Zertifikate – in der IT oft das Entscheidende.

Ein Lichtbild ist seit dem AGG freiwillig und darf nicht verlangt werden; üblich ist es trotzdem. Ein Deckblatt ist optional.

Was der Arbeitgeber fragen darf – und was nicht. Die Regel dahinter: Zulässig ist eine Frage nur, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes, sachliches Interesse hat, das mit der konkreten Stelle zu tun hat.

zulässigunzulässig
Ausbildung, Zeugnisse, FachkenntnisseSchwangerschaft und Kinderwunsch
Berufserfahrung und bisherige TätigkeitenReligion und Parteizugehörigkeit
Fähigkeiten mit Stellenbezug, etwa der Führerschein im AußendienstMitgliedschaft in einer Gewerkschaft
Wettbewerbsverbote aus alten Verträgensexuelle Orientierung
Krankheiten, die die Tätigkeit dauerhaft unmöglich machen oder ansteckend sindKrankheiten allgemein
Vorstrafen mit Stellenbezug – Vermögensdelikte bei KassentätigkeitVorstrafen allgemein
Bei einer unzulässigen Frage darf man lügen – das ist gefestigte Rechtsprechung, oft „Recht zur Lüge“ genannt. Der Arbeitgeber kann den Vertrag später nicht wegen arglistiger Täuschung anfechten, weil er die Frage gar nicht hätte stellen dürfen. Bei einer zulässigen Frage sieht es umgekehrt aus: Wer dort falsch antwortet, riskiert die Anfechtung.

Hintergrund ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es verbietet Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität. Deshalb müssen Stellenausschreibungen geschlechtsneutral sein („m/w/d“), und wer nachweislich aus einem dieser Gründe abgelehnt wurde, kann eine Entschädigung verlangen.

11.3 · Arbeitsvertrag & Kündigung

WiSoregelmäßig

Der Arbeitsvertrag regelt das Beschäftigungsverhältnis, und seine Beendigung durch Kündigung folgt klaren gesetzlichen Fristen und Schutzvorschriften.

  • Arbeitsvertrag: Parteien, Beginn, Tätigkeit, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Fristen (wesentliche Bedingungen schriftlich – Nachweisgesetz).
  • Ordentliche Kündigung: mit Frist (Grundfrist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, verlängert mit Betriebszugehörigkeit); Schriftform zwingend, E-Mail reicht nicht.
  • Außerordentlich (fristlos): nur aus wichtigem Grund (Diebstahl, grobe Verstöße), i. d. R. nach Abmahnung bei verhaltensbedingten Gründen, binnen 2 Wochen ab Kenntnis.
  • KSchG (ab > 10 Mitarbeitern, nach 6 Monaten): Kündigung braucht Grund – personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt (dann Sozialauswahl). Besonderer Schutz: Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte.
  • Nach Erhalt: 3 Wochen Frist für Kündigungsschutzklage; Anspruch auf Arbeitszeugnis (wohlwollend, wahr).

Die Fristenstaffel des § 622 BGB. Grundfrist sind vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. Für den Arbeitgeber verlängert sie sich mit der Betriebszugehörigkeit – jeweils zum Monatsende:

BetriebszugehörigkeitFrist
2 Jahre1 Monat
5 Jahre2 Monate
8 Jahre3 Monate
10 Jahre4 Monate
12 Jahre5 Monate
15 Jahre6 Monate
20 Jahre7 Monate

Die verlängerten Fristen binden nur den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann weiter mit der Grundfrist von vier Wochen kündigen – es sei denn, der Arbeitsvertrag verlängert seine Frist ausdrücklich mit, was zulässig ist, solange sie die des Arbeitgebers nicht übersteigt.

Rechenbeispiel – ein Arbeitnehmer kündigt selbst am 24. März:

Kündigung geht zu 24.03. + 4 Wochen (28 Tage) 21.04. Nächster zulässiger Termin (15. oder Monatsende) 30.04. = letzter Arbeitstag 30.04.

Der 15. April scheidet aus, weil die vier Wochen dann noch nicht um sind. Also greift das Monatsende.

Ältere Grafiken und Aufgabensammlungen tragen bei dieser Staffel die Fußnote „Beschäftigungszeiten ab dem 25. Lebensjahr“. Die ist überholt: Der EuGH hat § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB 2010 als Altersdiskriminierung verworfen (Rechtssache Kücükdeveci). Die Vorschrift steht zwar noch im Gesetzestext, wird aber nicht mehr angewendet – es zählt die gesamte Betriebszugehörigkeit ab dem ersten Tag.

11.4 · Entlohnungsformen & Mehrarbeit

WiSoungeprüft

Wie ein Arbeitnehmer bezahlt wird, kann an die reine Arbeitszeit oder an die erbrachte Leistung gekoppelt sein – beide Modelle haben unterschiedliche Vor- und Nachteile.

  • Zeitlohn – bezahlt wird die anwesende Zeit (Stunden- oder Monatslohn). Einfach abzurechnen und planbar, gut bei Qualitäts- und Denkarbeit; setzt aber keinen Leistungsanreiz.
  • Akkordlohn – bezahlt wird die gefertigte Stückzahl. Starker Anreiz, aber Qualität und Arbeitssicherheit leiden. Nur zulässig, wenn die Arbeit zählbar und vom Arbeitenden auch wirklich beeinflussbar ist.
  • Prämienlohn – Grundlohn plus Prämie für eine messbare Zusatzleistung (Qualität, Materialersparnis, Termintreue). Anreiz ohne den Druck des reinen Akkords.
  • Beteiligungslohn – Anteil am Unternehmenserfolg. Bindet ans Unternehmen, ist vom Einzelnen aber kaum zu beeinflussen.

In der IT ist praktisch immer Zeitlohn vereinbart: Programmier- und Administrationsarbeit lässt sich nicht sinnvoll in Stück zählen. Wird nach Leistung differenziert, dann über Prämien oder Zielvereinbarungen.

Mehrarbeit berechnen. Die Aufgabe liefert immer dieselben drei Angaben – Monatsvergütung, regelmäßige Monatsstunden und Zuschlagssatz. Daraus zuerst den Stundensatz, dann Grundvergütung und Zuschlag getrennt ausweisen:

Aus dem Arbeitsvertrag: Monatsvergütung 1.871,00 € Monatsstunden 169 h Mehrarbeitszuschlag 50 % Stundensatz = 1.871,00 € ÷ 169 h = 11,07 € 15 Überstunden: Grundvergütung 15 × 11,07 = 166,05 € + Zuschlag 50 % von 166,05 = 83,03 € = Mehrarbeit gesamt 249,08 €

Grundvergütung und Zuschlag getrennt ausweisen – die Aufgabe fragt meist genau danach. Und den Zuschlag nur auf die Grundvergütung der Überstunden rechnen, nicht auf den ganzen Monatslohn. Rundungsdifferenzen von ein paar Cent sind unkritisch, solange der Rechenweg steht.

  • Tariflohn statt frei ausgehandeltem Lohn – was hat der Betrieb davon?
    • Planungssicherheit über die Laufzeit (dazu die Friedenspflicht, siehe 11.8)
    • kein Einzelaushandeln mit jedem Beschäftigten
    • gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Branche
    • als Arbeitgeber attraktiver – senkt Fluktuation und Einarbeitungskosten
  • Mindestlohn ist die Untergrenze für alle; Tarif- und Einzelverträge dürfen ihn nur überschreiten, nie unterschreiten (Günstigkeitsprinzip, siehe 11.8).

11.5 · Lohnabrechnung: von brutto zu netto

WiSoungeprüft

Die Beitragssätze (Stand 2026; die Sozialversicherung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich je zur Hälfte):

ZweiggesamtANAG
Kranken (14,6 % + 2,9 % Zusatzbeitrag)17,5 %8,75 %8,75 %
Pflege (mit Kind)3,6 %1,8 %1,8 %
Pflege (kinderlos, ab 23)4,2 %2,4 %1,8 %
Rente18,6 %9,3 %9,3 %
Arbeitslosen2,6 %1,3 %1,3 %
Unfallje Berufsgenossenschaft – allein der Arbeitgeber

Der Zuschlag für Kinderlose (0,6 Prozentpunkte) geht allein zulasten des Arbeitnehmers – deshalb ist die Pflegeversicherung die einzige Zeile, in der AN und AG unterschiedlich viel zahlen.

Bruttolohn 3.000,00 € − Lohnsteuer (vorgegeben) 326,00 € − Krankenvers. 8,75 % 262,50 € − Pflegevers. 1,80 % 54,00 € − Rentenvers. 9,30 % 279,00 € − Arbeitslosenv. 1,30 % 39,00 € = Nettolohn 2.039,50 €

Der Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung summiert sich hier auf 21,15 % des Bruttolohns. Die Lohnsteuer lässt sich nicht als fester Prozentsatz rechnen – sie hängt von Steuerklasse, Freibeträgen und Kirchensteuerpflicht ab und wird in Prüfungsaufgaben deshalb immer vorgegeben oder aus einer Tabelle abgelesen.

Beliebte Frage: Wovon hängt die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers ab? Drei Dinge – vom beitragspflichtigen Bruttoentgelt, vom Beitragssatz des jeweiligen Zweigs und von der Beitragsbemessungsgrenze. Bei der Pflegeversicherung kommt die Kinderzahl dazu.

  • Beitragsbemessungsgrenze (BBG): Oberhalb dieser Grenze steigen die Beiträge nicht weiter – wer mehr verdient, zahlt absolut denselben Betrag wie an der Grenze. 2026 monatlich 5.812,50 € für Kranken und Pflege, 8.450 € für Rente und Arbeitslosen. Folge: der prozentuale Abzug sinkt mit steigendem Einkommen – anders als bei der Einkommensteuer, die progressiv steigt.
  • Nominallohn ist die Zahl auf der Abrechnung. Reallohn ist, was man sich dafür kaufen kann. Faustformel für die Prüfung: Reallohnänderung ≈ Nominallohnänderung − Inflationsrate. Beispiel: 5 % mehr Lohn bei 3 % Inflation → real rund +2 %.
  • „Trotz höherem Bruttolohn kann ich mir weniger leisten" – das ist keine Einbildung, sondern hat drei Ursachen:
    • die Inflation lag über der Lohnsteigerung
    • die kalte Progression schiebt einen in einen höheren Steuersatz, ohne dass real mehr da ist
    • die Sozialabgaben sind gestiegen

Lohnzusatzkosten (auch Lohnnebenkosten) sind alles, was den Arbeitgeber über den vereinbarten Bruttolohn hinaus kostet:

  • Gesetzlich: Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Unfallversicherung (allein er), Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlter Urlaub und Feiertage, Mutterschutz.
  • Tariflich oder freiwillig: Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Betriebsrente, Kantine, Fortbildung.

Vermögenswirksame Leistungen in der Abrechnung – auch das eine Prüfungsfrage: Der Zuschuss des Arbeitgebers erhöht den Bruttolohn und ist damit steuer- und beitragspflichtig. Der volle VL-Betrag wird anschließend direkt an das Sparinstitut überwiesen. Unterm Strich sinkt der ausgezahlte Betrag – gespart wird trotzdem, nur eben nicht aufs Girokonto.

Beitragssätze und Bemessungsgrenzen ändern sich jährlich. Die Werte hier sind Stand 2026 – vor der Prüfung gegenprüfen. Der Aufbau der Abrechnung (Brutto − Lohnsteuer − AN-Anteile = Netto) bleibt gleich, und der wird abgefragt.

11.6 · Sozialversicherungen – die 5 Säulen

WiSoHäufig

Das deutsche Sozialversicherungssystem stützt sich auf fünf Säulen, die jeweils ein bestimmtes Lebensrisiko absichern und größtenteils gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert werden.

SäuleTrägerLeistung (Beispiel)Beitrag
Kranken (KV)KrankenkassenBehandlung, Krankengeld ab 7. Wocheje ~½ AG/AN
Pflege (PV)PflegekassenPflegegrade, Pflegegeld/-diensteje ~½ (Zuschlag Kinderlose)
Renten (RV)Deutsche RentenversicherungAltersrente, Erwerbsminderung, Rehaje ~½
Arbeitslosen (AV)Bundesagentur für ArbeitALG I, Vermittlung, Weiterbildung (deine Umschulung!)je ~½
Unfall (UV)BerufsgenossenschaftenArbeits-/Wegeunfälle, Berufskrankheitennur Arbeitgeber

Solidarprinzip: Beiträge nach Einkommen, Leistung nach Bedarf; Pflichtversicherung bis zur Versicherungspflichtgrenze (KV). Brutto → Netto: Lohnsteuer (+ ggf. Kirchensteuer, Soli nur noch für hohe Einkommen) + AN-Anteile der Sozialversicherung. Beliebte Aufgabe: Abzüge einer Gehaltsabrechnung benennen und begründen.

11.7 · Betriebsrat & Mitbestimmung

WiSoregelmäßig

Beschäftigte wirken über den Betriebsrat auf betrieblicher Ebene und teils über den Aufsichtsrat auf Unternehmensebene an Entscheidungen mit – wie viele Sitze ihnen zustehen, richtet sich nach der Unternehmensgröße.

  • Betriebsrat: wählbar ab 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern; Mitbestimmung u. a. bei Arbeitszeit, Urlaubsgrundsätzen, Verhaltens-/Leistungskontrolle (→ IT-Systeme! Überwachungsthema), Anhörung vor jeder Kündigung (sonst unwirksam). JAV vertritt Azubis.

Wie groß der Betriebsrat wird (§ 9 BetrVG) – gestaffelt nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer:

wahlberechtigte ANMitglieder
5 – 201
21 – 503
51 – 1005
101 – 2007
201 – 4009
401 – 70011
701 – 1.00013

Darüber geht es in Zweierschritten weiter; ab 9.000 Beschäftigten kommen je angefangene weitere 3.000 zwei Mitglieder dazu.

Wahlberechtigt ist jeder Arbeitnehmer ab 16 Jahren – die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Aufgaben bauen genau hier gern eine Falle ein („von 520 Beschäftigten haben 144 keinen deutschen Pass“). Diese Angabe ist ein Ablenker: 520 Wahlberechtigte fallen in die Stufe 401–700, der Betriebsrat hat also 11 Mitglieder. Wählbar ist übrigens erst, wer 18 ist und sechs Monate dabei.

Mitbestimmung eine Ebene höher – im Aufsichtsrat. Der Betriebsrat wirkt im Betrieb, der Aufsichtsrat im Unternehmen:

  • Drittelbeteiligungsgesetz – ab mehr als 500 Arbeitnehmern (AG, KGaA, GmbH, Genossenschaft): ein Drittel der Aufsichtsratssitze geht an Arbeitnehmervertreter.
  • Mitbestimmungsgesetz – ab mehr als 2.000 Arbeitnehmern: der Aufsichtsrat ist paritätisch besetzt, je zur Hälfte Anteilseigner und Arbeitnehmerseite. Auf der Arbeitnehmerseite sitzen Betriebsangehörige und Gewerkschaftsvertreter. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden den Ausschlag – und der kommt von der Anteilseignerseite.
  • Wie viele Sitze der Aufsichtsrat insgesamt hat, richtet sich nach dem Grundkapital (§ 95 AktG). Grundregel: mindestens 3 Mitglieder, die Zahl muss durch drei teilbar sein.
    GrundkapitalSitze höchstens
    bis 1,5 Mio. €9
    bis 10 Mio. €15
    über 10 Mio. €21
    Bei 1,4 Mio. € Stammkapital und 520 Beschäftigten sind das also höchstens 9 Sitze, davon 3 für die Arbeitnehmer.

11.8 · Tarifrecht & Arbeitskampf

WiSoregelmäßig

Löhne und Arbeitsbedingungen werden in Deutschland meist zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt – scheitert diese Tarifautonomie, kann es bis zum Streik kommen.

  • Tarifautonomie (Art. 9 GG): Gewerkschaften und Arbeitgeber(-verbände) regeln Löhne ohne Staat. Arten:
    • Lohn-/Gehaltstarif – regelt die Entgelte, kurze Laufzeit
    • Manteltarif – regelt die Arbeitsbedingungen, lange Laufzeit
    • Firmentarif – gilt nur für ein einzelnes Unternehmen, nicht für eine ganze Branche
  • Arbeitskampf: Streik (nach Urabstimmung, Friedenspflicht beachten) ↔ Aussperrung. Günstigkeitsprinzip: Einzelvertrag darf vom Tarif nur zugunsten des Arbeitnehmers abweichen.

Der Ablauf einer Tarifrunde – die Reihenfolge wird gern als Aufgabe gestellt, etwa zu einer Karikatur:

  1. Der alte Tarifvertrag wird gekündigt, die Gewerkschaft stellt ihre Forderung (bewusst hoch angesetzt).
  2. Verhandlungen der Tarifpartner; der Arbeitgeberverband legt ein niedriges Angebot dagegen.
  3. Die Verhandlungen werden für gescheitert erklärt.
  4. Schlichtung: eine neutrale dritte Person erarbeitet einen Kompromissvorschlag.
  5. Scheitert auch die Schlichtung, folgt die Urabstimmung – üblicherweise müssen rund 75 % der Mitglieder für den Streik stimmen.
  6. Arbeitskampf: Streik, dem die Arbeitgeberseite eine Aussperrung entgegensetzen kann.
  7. Einigung und neuer Tarifvertrag, meist bei einem Wert zwischen Forderung und Angebot.
  • Wann ein Streik rechtmäßig ist:
    • von einer Gewerkschaft getragen (ein „wilder Streik“ zählt nicht)
    • verfolgt ein tariflich regelbares Ziel – politische Streiks sind unzulässig
    • die Friedenspflicht ist abgelaufen
    • die Verhandlungen sind gescheitert (letztes Mittel)
    • er bleibt verhältnismäßig
  • Was die Höhe der Lohnforderung beeinflusst:
    • die Inflationsrate (sonst sinkt der Reallohn, siehe 11.5)
    • die Produktivitätsentwicklung
    • die Gewinnlage der Branche
    • die Arbeitsmarktlage und Fachkräfteknappheit
    • die Abschlüsse anderer Branchen als Orientierungsmarke

11.9 · Vertragsschluss & Geschäftsfähigkeit

WiSoungeprüft

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Antrag auf eine passende Annahme trifft – und wirksam abschließen kann ihn nur, wer geschäftsfähig ist.

  • Ein Vertrag braucht zwei übereinstimmende Willenserklärungen: Antrag (Angebot) und Annahme. Erst mit der Annahme ist er da – vorher liegt nur ein Angebot vor.
  • Antrag (§ 145 BGB): bindet den Antragenden und muss so bestimmt sein, dass ein schlichtes „Ja“ genügt.
  • Kein Antrag sind dagegen Schaufensterauslage, Katalog, Preisliste und die Produktseite im Webshop. Das ist nur eine Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Erst die Bestellung des Kunden ist der Antrag – deshalb darf ein Händler eine Bestellung ablehnen, etwa bei einem falsch ausgezeichneten Preis.
  • Annahme (§ 147 BGB): unter Anwesenden – auch am Telefon – muss sie sofort erfolgen. Unter Abwesenden innerhalb der Zeit, in der man mit einer Antwort rechnen darf. Eine verspätete oder abgeänderte Annahme gilt als neuer Antrag (§ 150 BGB).
  • Grundsatz Formfreiheit: Kauf- und Arbeitsverträge sind auch mündlich wirksam. Schriftform nur, wo das Gesetz sie verlangt – etwa die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses (§ 623 BGB), die Bürgschaft oder der notarielle Grundstückskauf.

Der Prüfungsfall – eine Bewerberin bekommt im Vorstellungsgespräch die Stelle angeboten und sagt sofort zu; den schriftlichen Vertrag erhält und unterschreibt sie erst zweieinhalb Wochen später. Wann kam der Vertrag zustande?

  1. Das Angebot im Gespräch ist der Antrag.
  2. Ihre sofortige Zusage ist die Annahme unter Anwesenden.
  3. Damit ist der Arbeitsvertrag am Tag des Vorstellungsgesprächs geschlossen – nicht am Tag der Unterschrift.

Die schriftliche Fassung ändert daran nichts. Sie erfüllt nur die Nachweispflicht nach dem Nachweisgesetz, und die ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung: Der Vertrag gilt auch ohne sie.

Der Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen darf seit dem 1. Januar 2025 auch in Textform erfolgen – also per E-Mail oder über ein Personalsystem, ohne Unterschrift auf Papier. Ältere Lehrbücher und Aufgabensammlungen behaupten noch das Gegenteil. Ausnahmen: befristete Arbeitsverträge brauchen weiter die echte Schriftform, und wer als Beschäftigter Papier verlangt, bekommt es.

Geschäftsfähigkeit – wer kann überhaupt wirksam abschließen:

AlterStatusFolge
bis 6geschäftsunfähigWillenserklärung ist nichtig
7 – 17beschränkt geschäftsfähigschwebend unwirksam bis zur Zustimmung der Eltern (§ 108 BGB)
ab 18voll geschäftsfähigwirksam

Drei Ausnahmen, bei denen der Minderjährige auch ohne Zustimmung wirksam handelt: das Geschäft bringt ihm lediglich einen rechtlichen Vorteil (§ 107 BGB, etwa ein Geschenk), er bezahlt vollständig aus eigenen Mitteln („Taschengeldparagraph“, § 110 BGB), oder es geht um ein Arbeitsverhältnis, dem die Eltern zugestimmt haben (§ 113 BGB) – dann kann er die damit zusammenhängenden Geschäfte selbst besorgen.

11.10 · Allgemeine Geschäftsbedingungen

WiSoungeprüft

Allgemeine Geschäftsbedingungen sparen Verhandlungsaufwand, werden deshalb aber besonders streng vom Gesetz kontrolliert, damit die stärkere Vertragsseite sich nicht einseitig Vorteile verschafft.

  • Was das ist (§ 305 Abs. 1 BGB): für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Bedingungen, die eine Seite der anderen stellt. Umgangssprachlich das Kleingedruckte. Sie sparen Verhandlungsaufwand – bergen aber die Gefahr, dass der Stärkere sich alle Vorteile hineinschreibt. Genau deshalb kontrolliert das Gesetz sie.
  • Damit sie überhaupt gelten (Einbeziehung, § 305 Abs. 2 BGB), müssen bei Vertragsschluss drei Dinge zusammenkommen:
    • ausdrücklicher Hinweis auf die AGB (oder ein deutlich sichtbarer Aushang),
    • zumutbare Möglichkeit, sie zur Kenntnis zu nehmen,
    • Einverständnis des Kunden.
    Zwischen Unternehmen gelten gelockerte Regeln – dort reicht in der Regel der Hinweis.
  • Individualabrede schlägt AGB (§ 305b BGB): Was mündlich ausdrücklich anders vereinbart wurde, geht dem Kleingedruckten vor.
  • Überraschende Klauseln (§ 305c BGB) werden gar nicht erst Vertragsbestandteil – wenn also etwas an einer Stelle steht, wo niemand damit rechnet.
  • Inhaltskontrolle: § 309 zählt Klauseln auf, die immer unwirksam sind, § 308 solche mit Wertungsspielraum. Die Generalklausel § 307 fängt alles ab, was den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
Die entscheidende Rechtsfolge (§ 306 BGB): Ist eine Klausel unwirksam, fällt nur diese Klausel weg – der Vertrag bleibt im Übrigen gültig, und an die Stelle der Klausel tritt das Gesetz. Der häufigste Fehler in Prüfungsantworten ist die Behauptung, der ganze Vertrag sei nichtig.

Der Prüfungsfall – ein Online-Händler behält sich in seinen AGB vor, bei schwankendem Wechselkurs den am Liefertag geltenden Preis zu berechnen. Geliefert wird eine Woche nach der Bestellung, und zwar teurer.

  • § 309 Nr. 1 BGB verbietet Preiserhöhungen für Waren, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert werden sollen.
  • Eine Woche liegt klar darunter → die Klausel ist unwirksam.
  • Folge: Der Vertrag bleibt bestehen, es gilt der bei der Bestellung vereinbarte Preis.

Verwandte Themen im Wiki: Vertragsarten und SLA in 07.5, Gewährleistung und Garantie in 07.6.

11.11 · Verjährung

WiSoungeprüft

Verjährung setzt Ansprüchen eine zeitliche Grenze, ohne sie ganz verschwinden zu lassen – nach Ablauf der Frist darf der Schuldner die Leistung nur noch verweigern.

  • Was Verjährung bewirkt (§ 214 BGB): Der Anspruch verschwindet nicht – der Schuldner darf die Leistung nur verweigern. Das ist eine Einrede: Er muss sich ausdrücklich darauf berufen, das Gericht prüft es nicht von allein.
  • Regelmäßige Frist: drei Jahre (§ 195 BGB).
  • Der Fallstrick beim Beginn (§ 199 Abs. 1 BGB): Die Frist startet nicht am Tag der Entstehung, sondern erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon weiß. Deshalb enden regelmäßige Verjährungen praktisch immer an einem 31. Dezember.
Lohnanspruch entstanden März 2014 Fristbeginn (§ 199 BGB) Schluss des Jahres 31.12.2014 + regelmäßige Frist 3 Jahre = Verjährung tritt ein 31.12.2017

Abweichende Fristen, die in Aufgaben auftauchen: Mängelansprüche beim Kauf zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre (§ 438 BGB); rechtskräftig festgestellte Ansprüche dreißig Jahre (§ 197 BGB).

Im Arbeitsrecht ist die dreijährige Verjährung oft gar nicht die relevante Grenze: Tarif- und Arbeitsverträge enthalten häufig Ausschlussfristen (Verfallfristen) von nur drei Monaten. Wer den Anspruch bis dahin nicht schriftlich geltend macht, verliert ihn endgültig – und zwar unabhängig davon, dass die Verjährung noch jahrelang liefe.

Hemmung oder Neubeginn – der Unterschied wird gern gefragt:

Hemmung (§ 209)Neubeginn (§ 212)
WirkungZeitraum wird nicht mitgerechnet, danach läuft die Frist weiterFrist beginnt komplett von vorn
AuslöserKlageerhebung (§ 204), laufende Verhandlungen (§ 203)Anerkenntnis des Schuldners – Abschlagszahlung, Stundungsbitte – oder Vollstreckung

Für den Fall oben heißt das: Erhebt der Arbeitnehmer fristgerecht Klage auf seinen Lohn, wird die Verjährung gehemmt. Sie steht still, solange das Verfahren läuft, und läuft erst sechs Monate nach dessen rechtskräftigem Abschluss weiter (§ 204 Abs. 2 BGB). Er kann die drei Jahre also nicht dadurch verlieren, dass sich der Prozess hinzieht.

11.12 · Verbraucherschutz, Nachhaltigkeit & Arbeitsschutz

WiSoRahmenplangelegentlich

Drei Themenfelder greifen hier ineinander: Rechte, die Verbraucher beim Einkauf schützen, der Nachhaltigkeits-Dreiklang aus Ökologie, Ökonomie und Sozialem, sowie die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeits- und Urlaubsschutz.

  • Verbraucherschutz: 14 Tage Widerruf bei Fernabsatz/Haustürgeschäften (Ausnahmen: individuell angefertigt, entsiegelte Software/Datenträger), Preisangabenverordnung, Produkthaftung; Gewährleistung → Kernthema 7.6.
  • Nachhaltigkeit – drei Dimensionen:
    • ökologisch – Energie, Ressourcen, E-Schrott/ElektroG
    • ökonomisch – langfristige Wirtschaftlichkeit
    • sozial – faire Arbeitsbedingungen, Lieferkette
    In IT-Antworten konkret werden: Green IT, Refurbishing, Laufzeitverlängerung, Cloud-Auslastung.
  • Arbeitsschutz: ArbSchG verpflichtet zur Gefährdungsbeurteilung; Unterweisungen; Arbeitszeitgesetz (max. 8/10 h, 11 h Ruhezeit, Pausen 30/45 min); Ergonomie → Kernthema 2.5.
  • Bundesurlaubsgesetz: Mindesturlaub sind 24 Werktage im Jahr. Werktage sind Montag bis Samstag – bei der üblichen Fünftagewoche entspricht das 20 Arbeitstagen, also vier Wochen. Minderjährige bekommen nach dem JArbSchG mehr, gestaffelt nach Alter.
  • Urlaub muss genommen werden: Er dient der Erholung, deshalb ist eine Abgeltung in Geld unzulässig – ausgezahlt wird nur, was bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses übrig ist. Mindestens zwei Wochen sollen zusammenhängen. Ins Folgejahr übertragen werden darf nur bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen, und dann muss der Urlaub bis zum 31. März genommen sein.
Klassische Prüfungsfrage: Kann ein Arbeitnehmer gegen Bezahlung auf Teile seines Urlaubs verzichten? Antwort: nein. Beim gesetzlichen Mindesturlaub greift das Abgeltungsverbot – der Gesetzgeber will, dass die Erholung tatsächlich stattfindet, und das lässt sich nicht durch Geld ersetzen. Nur vertraglicher Zusatzurlaub über die 24 Werktage hinaus ist frei verhandelbar.

BW-Erinnerung: In der WiSo-Klausur zählt das Ausformulieren – zu jedem Begriff einen Definitionssatz plus Beispiel parat haben, nicht nur das Stichwort. Wie die einzelnen Aufgabenwörter gemeint sind, steht in 11.18.

11.13 · Wirtschaftsordnung & Wirtschaftspolitik

WiSoregelmäßig

Die soziale Marktwirtschaft verbindet den freien Preismechanismus von Angebot und Nachfrage mit staatlichem Ausgleich und Ordnungsrahmen – mehrere Kenngrößen messen, wie gut das gelingt.

  • Soziale Marktwirtschaft: Marktmechanismus (Angebot/Nachfrage bildet den Preis) plus sozialer Ausgleich und staatliche Rahmenordnung (Wettbewerbsrecht, Kartellamt, Sozialsysteme).
  • Preisbildung: steigende Nachfrage/knappes Angebot → Preis steigt (aktuelles IT-Beispiel: GPU-Preise). Marktformen: Polypol, Oligopol, Monopol.
  • Magisches Viereck (Stabilitätsgesetz): Preisniveaustabilität, hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht, stetiges Wachstum – Ziele konkurrieren.
  • Kenngrößen: BIP, Inflationsrate (Warenkorb; Ziel der EZB ~2 %), Arbeitslosenquote; Konjunkturzyklus (Aufschwung–Boom–Rezession–Depression).
  • Ökonomisches Prinzip: Minimal- (Ziel mit geringstem Einsatz) vs. Maximalprinzip (mit gegebenem Einsatz das Maximum) – gern als Zuordnungsfrage.

Kartelle sind Absprachen rechtlich selbstständiger Unternehmen, die den Wettbewerb beschränken. Sie sind nach § 1 GWB und Art. 101 AEUV verboten; das Bundeskartellamt verhängt Bußgelder in Millionenhöhe.

  • Warum sie verboten sind – zwei Begründungen genügen meist:
    • Preismechanismus außer Kraft: Preise entstehen nicht mehr aus Angebot und Nachfrage, die Verbraucher zahlen zu viel.
    • Leistungswettbewerb erstickt: Wer sich abspricht, muss weder besser noch günstiger werden, neue Anbieter kommen nicht in den Markt.
    Beides widerspricht der Grundidee der sozialen Marktwirtschaft.
  • Preiskartell – Absprache über Preise oder Preisbestandteile. Der häufigste Fall, etwa unter Süßwarenherstellern.
  • Quotenkartell – Aufteilung von Produktions- oder Absatzmengen.
  • Gebietskartell – Aufteilung der Absatzgebiete, jeder bleibt im eigenen Revier.
  • Konditionenkartell – einheitliche Liefer- und Zahlungsbedingungen.
  • Submissionskartell – Absprache bei Ausschreibungen: Wer den Zuschlag bekommt, ist vorher ausgemacht, die anderen bieten zum Schein zu hoch.

Wer ein Kartell selbst anzeigt, kann über die Kronzeugenregelung straffrei ausgehen oder ein deutlich geringeres Bußgeld bekommen. Das ist Absicht: Es macht jedes Kartell instabil, weil sich niemand mehr auf die anderen verlassen kann.

Wechselkurs und Importpreise. Wird der Euro gegenüber dem Dollar schwächer, muss man für denselben Dollarbetrag mehr Euro aufwenden – importierte Ware wird teurer. Wird er stärker, wird sie billiger. Umgekehrt gilt für Exporte das Gegenteil.

Gerät kostet in den USA 200,00 $ Kurs 1 € = 1,10 $ 200 ÷ 1,10 = 181,82 € Euro wertet ab, 1 € = 1,00 $ 200 ÷ 1,00 = 200,00 € Verteuerung +18,18 €

Für die IT ist das ganz praktisch: Server, GPUs und Lizenzen werden überwiegend in Dollar fakturiert. Ein schwacher Euro schlägt deshalb direkt auf die Beschaffungspreise durch.

11.14 · Preisbildung am Markt

WiSoungeprüft

Preis und Menge eines Guts ergeben sich aus dem Zusammenspiel von Angebots- und Nachfragekurve – ihr Schnittpunkt ist das Marktgleichgewicht.

  • Die beiden Kurven: Die Nachfragekurve fällt – je höher der Preis, desto weniger wird gekauft. Die Angebotskurve steigt – je höher der Preis, desto mehr wollen die Anbieter verkaufen.
  • Achsen (so herum zeichnen!): senkrecht der Preis, waagerecht die Menge. In der Prüfung gibt es Punkte allein für beschriftete Achsen und benannte Kurven – das nie weglassen.
  • Gleichgewicht: der Schnittpunkt. Dort ist die angebotene Menge gleich der nachgefragten. Preis und Menge an dieser Stelle heißen Gleichgewichtspreis und Gleichgewichtsmenge.
  • Daneben entstehen Überhänge: Preis über dem Gleichgewicht → Angebotsüberhang (Ladenhüter) → Druck auf den Preis nach unten. Preis unter dem Gleichgewicht → Nachfrageüberhang (Mangelware) → der Preis steigt.
Preis-Mengen-Diagramm mit Gleichgewicht und verschobener Nachfrage Die fallende Nachfragekurve N und die steigende Angebotskurve A schneiden sich im Gleichgewichtspunkt mit dem Preis p1 und der Menge m1. Verschiebt sich die Nachfrage nach rechts auf N-Strich, liegt der neue Schnittpunkt höher und weiter rechts: der Preis steigt auf p2, die Menge auf m2. A N N′ p₁ p₂ m₁ m₂ Preis Menge
Schnittpunkt von A und N ist das Gleichgewicht. Schiebt sich die Nachfrage nach rechts (N′), steigen Preis und Menge.

Umsatz rechnen. Umsatz = Preis × tatsächlich gehandelte Menge. Gehandelt wird immer nur so viel, wie die kürzere Marktseite hergibt – bei Nachfrageüberhang begrenzt das Angebot, bei Angebotsüberhang die Nachfrage. Beispiel mit einer typischen Prüfungstabelle:

PreisangebotennachgefragtUmsatz
50 €103010 × 50 = 500 €
60 €142414 × 60 = 840 €
70 €181818 × 70 = 1.260 €
80 €221212 × 80 = 960 €
90 €2666 × 90 = 540 €

Gleichgewichtspreis 70 €, Gleichgewichtsmenge 18 Stück. Der Umsatz ist hier im Gleichgewicht am größten – das ist aber kein Naturgesetz, sondern muss aus der Tabelle abgelesen werden.

Der häufigste Fehler: Verschiebung und Bewegung verwechseln. Ändert sich der Preis, wandert man entlang der Kurve. Ändert sich etwas anderes – Gesetz, Einkommen, Mode, Rohstoffkosten, Zahl der Anbieter –, verschiebt sich die ganze Kurve.

Verschiebungen begründen (klassische Aufgabe: ein Gesetz schreibt mehr Bio-Alkohol im Benzin vor):

  • Das Gesetz zwingt die Mineralölkonzerne, bei jedem Preis mehr Bio-Alkohol zu kaufen → die Nachfragekurve verschiebt sich nach rechts (N′ im Bild).
  • Neuer Schnittpunkt: höherer Preis, größere Menge. Genau so wird die Begründung erwartet – Verschiebung benennen, Richtung angeben, neuen Schnittpunkt beschreiben.
  • Nachfrage verschiebt sich auch durch:
    • Einkommen
    • Preise von Ersatzgütern
    • Trends
    • Erwartungen
  • Angebot verschiebt sich durch:
    • Produktionskosten
    • Technik
    • Steuern/Subventionen
    • Zahl der Anbieter

11.15 · Steuern

WiSoungeprüft

So ist der Einkommensteuertarif gebaut (Werte für 2026, Ledige – bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Beträge):

Zonezu versteuerndes EinkommenSatz
Grundfreibetragbis 12.348 €0 %
1. Progressionszone12.349 – 17.799 €14 % → 24 %
2. Progressionszone17.800 – 69.878 €24 % → 42 %
Proportionalzoneab 69.879 €42 %
„Reichensteuer“ab 277.826 €45 %

Die Fachbegriffe dazu: die 14 % am unteren Ende heißen Eingangssteuersatz, die 42 % Spitzensteuersatz. Der Bereich dazwischen ist die Progressionszone.

  • Grundfreibetrag: sichert das Existenzminimum steuerfrei. Er ist kein Freibetrag nur für Geringverdiener – er gilt für jeden, auch für den Millionär. Deshalb bleibt bei allen der erste Teil des Einkommens unbesteuert.
  • Progression: Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen. Zweck ist die Umverteilung – wer mehr hat, trägt anteilig mehr.
  • Der entscheidende Unterschied: Der Grenzsteuersatz gilt nur für den zuletzt verdienten Euro. Der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Steuer geteilt durch das gesamte Einkommen – und immer niedriger.

An einem stark vereinfachten Modelltarif sieht man den Unterschied sofort. Er ist nicht der echte deutsche Tarif – der steht in § 32a EStG –, zeigt aber genau den Mechanismus, den die Prüfung abfragt:

Modelltarif 0 – 10.000 € → 0 % 10.001 – 30.000 € → 20 % ab 30.001 € → 40 % Einkommen 40.000 €: erste 10.000 € × 0 % = 0 € nächste 20.000 € × 20 % = 4.000 € letzte 10.000 € × 40 % = 4.000 € Steuer gesamt 8.000 € Grenzsteuersatz = 40 % Durchschnittssteuersatz = 20 % (8.000 € ÷ 40.000 €)
Damit knackt man zwei Prüfungsklassiker auf einmal. „Ich zahle 42 % meines Einkommens ans Finanzamt“ ist falsch – 42 % ist der Grenzsteuersatz, der Durchschnitt liegt deutlich darunter. Und „Überstunden lohnen sich nicht“ ist ebenfalls falsch: von 1.000 € Überstundenlohn gehen im Modell 400 € an den Staat, 600 € bleiben. Weniger als brutto, aber eben nicht nichts.
  • Direkte Steuern: Steuerschuldner und Steuerträger sind dieselbe Person – sie zahlt und wird belastet. Beispiele: Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer.
  • Indirekte Steuern: werden überwälzt – das Unternehmen führt sie ab, zahlen tut sie der Kunde im Preis. Beispiele: Umsatzsteuer (19 %, ermäßigt 7 %), Energie-, Tabak-, Stromsteuer.
  • Körperschaftsteuer: 15 % auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) – das Gegenstück zur Einkommensteuer bei natürlichen Personen. Personengesellschaften zahlen sie nicht; dort versteuern die Gesellschafter ihren Gewinnanteil über die Einkommensteuer.
  • Wozu der Staat Steuern erhebt – drei Zwecke, die als Aufgabe gern verlangt werden:
    • Fiskalzweck: Einnahmen für Straßen, Schulen, Verwaltung, Sicherheit.
    • Lenkungszweck: Verhalten steuern – Tabak- und Energiesteuer verteuern Unerwünschtes, Steuervergünstigungen fördern Erwünschtes.
    • Umverteilung: die Progression belastet höhere Einkommen stärker.

Steuern als Standortfaktor. Unternehmenssteuern zählen zu den Gründen, aus denen sich ein Betrieb für oder gegen einen Ort entscheidet – bei der Gewerbesteuer entscheidet sogar die einzelne Gemeinde über ihren Hebesatz. Die Aufgabe verlangt aber meist noch weitere Faktoren:

  • Harte Faktoren (rechenbar):
    • Grundstücks- und Mietkosten
    • Verkehrsanbindung
    • Energiekosten und Versorgungssicherheit
    • Angebot an Arbeitskräften und Lohnniveau
    • Steuern und Abgaben
    • Fördermittel
    • Nähe zu Kunden und Zulieferern
    Für die IT dazu: Breitbandausbau und Rechenzentrumsnähe.
  • Weiche Faktoren (schwer zu beziffern, trotzdem wirksam):
    • Rechts- und Planungssicherheit
    • zügige Verwaltung
    • Hochschulen und Forschung in der Nähe
    • Lebensqualität und Image der Region
    Letzteres entscheidet mit, ob man Fachkräfte zum Umzug bewegt.
Die Eckwerte ändern sich jedes Jahr (Inflationsausgleich). Die Tabelle oben ist der Stand 2026 – vor der Prüfung kurz gegenprüfen. Der Aufbau aus Grundfreibetrag, zwei Progressionszonen und Proportionalzone bleibt dagegen stabil, und genau der wird abgefragt.

11.16 · Geldanlage & Sparformen

WiSoungeprüft

Die gängigen Sparformen – die Aufgabe verlangt meist vier, hier die üblichen Gruppen:

  • Spareinlagen bei der Bank: Sparbuch, Tagesgeld (täglich verfügbar) und Festgeld (für eine feste Laufzeit gebunden, dafür etwas mehr Zins). Sehr sicher, weil bis 100.000 € je Kunde und Bank durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt – dafür geringer Ertrag.
  • Wertpapiere: Aktien sind Anteile am Unternehmen (Dividende und Kursgewinn, aber Kursrisiko), Anleihen sind Kredite an Staat oder Unternehmen mit festem Zins, Fonds und ETF streuen das Geld über viele Titel und senken damit das Einzelrisiko.
  • Bausparen: erst ansparen, dann Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen – zweckgebunden für Wohneigentum.
  • Versicherungssparen: Kapitallebens- und private Rentenversicherung; koppelt Sparen mit Absicherung.
  • Sachwerte: Immobilien, Edelmetalle. Gelten als inflationsgeschützt, sind aber schlecht teilbar und schwer kurzfristig zu Geld zu machen.
  • Über den Arbeitgeber: vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersvorsorge – siehe 11.5.

Wonach man auswählt: das magische Dreieck. Genau das ist die erwartete Antwort auf die Frage, von welchen Gesichtspunkten die Wahl der Sparform abhängen sollte.

Magisches Dreieck der Geldanlage Ein Dreieck mit den Eckpunkten Rentabilität oben, Sicherheit links unten und Liquidität rechts unten. In der Mitte steht, dass sich nur zwei der drei Ziele gleichzeitig erreichen lassen. Rentabilität Sicherheit Liquidität höchstens zwei davon gleichzeitig
Die drei Ziele konkurrieren – wer eines maximiert, gibt bei einem anderen nach.
  • Rentabilität – was die Anlage einbringt.
  • Sicherheit – wie groß das Risiko ist, das eingesetzte Geld zu verlieren.
  • Liquidität – wie schnell man wieder herankommt.

„Magisch“ heißt das Dreieck, weil sich immer nur zwei der drei Ziele gleichzeitig erreichen lassen. Tagesgeld ist sicher und jederzeit verfügbar, wirft aber kaum etwas ab. Aktien sind rentabel und schnell verkäuflich, aber unsicher. Eine Immobilie kann sicher und rentabel sein – nur eben nicht kurzfristig zu Geld zu machen.

In der Antwort nicht bei den drei Begriffen stehen bleiben, sondern den Zielkonflikt benennen und an einem Beispiel zeigen. Dazu gehört die persönliche Lage: Wer in zwei Jahren ein Auto kaufen will, braucht Liquidität; wer fürs Alter zurücklegt, kann Schwankungen aussitzen und auf Rentabilität gehen.

Was am Ende übrig bleibt – die Inflation gehört in jede ehrliche Rechnung, genau wie beim Reallohn in 11.5:

Anlage 5.000,00 € Zinssatz nominal 3,0 % Zinsertrag im Jahr 150,00 € Rendite = 150 ÷ 5.000 × 100 = 3,0 % Inflationsrate 4,0 % Realzins = 3,0 % − 4,0 % = −1,0 %

Trotz Zinsgutschrift ist die Kaufkraft gesunken. Wer nur auf den Nominalzins schaut, übersieht das – und genau darauf zielt die Aufgabe ab.

11.17 · Altersvorsorge & Generationenvertrag

WiSoungeprüft

Die gesetzliche Rente in Deutschland beruht auf dem Generationenvertrag zwischen den heute Erwerbstätigen und den heutigen Rentnern – ein Prinzip, das durch den demografischen Wandel zunehmend unter Druck gerät.

  • Generationenvertrag: Die heute Erwerbstätigen zahlen mit ihren Beiträgen nicht für ihre eigene spätere Rente, sondern für die Renten der heutigen Rentner. Im Gegenzug erwerben sie den Anspruch, später von der dann arbeitenden Generation versorgt zu werden. Ein Vertrag im juristischen Sinn ist das nicht – es ist ein Solidarprinzip, das in Gesetzesform gegossen wurde.
  • Umlageverfahren (so arbeitet die gesetzliche Rente): Was in einem Monat eingeht, wird im selben Monat wieder ausgezahlt. Es gibt keinen angesparten Kapitalstock. Stärke: wirkt sofort und wächst mit den Löhnen mit, ist also inflationsrobust. Schwäche: hängt vollständig am Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern.
  • Kapitaldeckungsverfahren (so arbeitet private Vorsorge): Jeder spart für sich, das Kapital wird angelegt und verzinst. Stärke: von der Bevölkerungsentwicklung unabhängig. Schwäche: Kapitalmarkt- und Inflationsrisiko trägt der Sparer allein.

Warum immer mehr privat vorsorgen – so lautet die Begründung, die die Aufgabe hören will: Durch sinkende Geburtenzahlen und steigende Lebenserwartung stehen immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentnern gegenüber, die zudem länger Rente beziehen. Das Umlageverfahren gerät damit unter Druck. Der Staat kann nur an vier Stellschrauben drehen – Beiträge rauf, Rentenniveau runter, Renteneintrittsalter rauf, Steuerzuschuss rauf. Alle vier bedeuten für den Einzelnen weniger gesetzliche Rente, also wird privat aufgestockt.

Die drei Säulen der Alterssicherung:

  1. Gesetzliche Rentenversicherung – Pflicht für Arbeitnehmer, Umlageverfahren, Beitrag hälftig mit dem Arbeitgeber (siehe 11.6).
  2. Betriebliche Altersvorsorge – über den Arbeitgeber, meist als Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss.
  3. Private Vorsorge – geförderte Verträge (Riester, Rürup) oder freie Anlage nach dem magischen Dreieck aus 11.16.

Gesetzlich gegen privat – zwei Unterscheidungsmerkmale reichen für die Aufgabe, hier die wichtigsten:

gesetzliche Renteprivate Vorsorge
TeilnahmePflicht für Arbeitnehmerfreiwillig
FinanzierungUmlageverfahrenKapitaldeckung
Beitragfester Satz vom Brutto, halb vom AGfrei wählbar, allein
Leistungnach Entgeltpunktennach Kapital und Vertrag
RisikoDemografie und PolitikKapitalmarkt
mitversichertErwerbsminderung, Reha, Hinterbliebenenur Vereinbartes

Der letzte Punkt wird gern übersehen: Die gesetzliche Rentenversicherung ist mehr als eine Altersrente. Wer erwerbsgemindert wird oder stirbt, ist über sie mitabgesichert – eine reine Sparanlage leistet das nicht.

Die Höhe der gesetzlichen Rente richtet sich nach Entgeltpunkten: Ein Jahr mit Durchschnittsverdienst ergibt einen Punkt, die Summe der Punkte wird mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Wer wenig verdient oder Lücken hat, sammelt entsprechend wenig – deshalb trifft die Versorgungslücke Geringverdiener am härtesten. Rentenwert und Renteneintrittsalter ändern sich laufend; die Systematik bleibt.

11.18 · Schaubilder auswerten & Aufgabensprache

WiSoungeprüft

„Beschreiben Sie die wesentlichen Aussagen des Schaubildes“ ist in BW eine Dauerfrage. Sie kostet keine Fachkenntnis, sondern nur Methode – und genau deshalb verschenkt man dort leicht Punkte.

Schritt 1: den Rahmen lesen, bevor man auf die Zahlen schaut. Titel, Quelle, Erhebungsjahr, Einheit (Prozent oder absolute Zahlen?) und die Grundgesamtheit – wer wurde eigentlich gefragt?

Schritt 2: den Diagrammtyp einordnen, denn jeder kann etwas anderes:

Typzeigt
Kreis oder RingAnteile an einem Ganzen – Summe 100 %
Balken oder SäulenVergleich zwischen Kategorien
LinieEntwicklung über die Zeit
gestapeltZusammensetzung und Gesamtgröße zugleich

Schritt 3: in drei Zügen formulieren. Einleitungssatz, Auffälligkeiten, Schlusssatz. Bausteine, die immer passen:

„Das Schaubild mit dem Titel … aus dem Jahr … zeigt, …“ „Den größten Anteil nimmt … mit … % ein.“ „Am seltensten wird … genannt (… %).“ „Auffällig ist, dass …“ „Insgesamt zeigt sich, dass …“
Der teuerste Fehler: Mehrfachnennungen übersehen. Wenn die Prozentwerte eines Balkendiagramms zusammen deutlich über 100 % ergeben, durften die Befragten mehrere Antworten geben. Dann darf man nicht sagen „71 % der Sparer sparen für größere Anschaffungen und 54 % für die Altersvorsorge“ – als wären das getrennte Gruppen. Richtig ist: „71 % der Sparer nennen größere Anschaffungen als eines ihrer Sparziele.“ Ein Blick auf die Summe verrät es sofort.

Weitere typische Fehler: Zahlen nur vorlesen, statt daraus eine Aussage zu bauen. Prozentwerte mit absoluten Zahlen verwechseln. Und die eigene Meinung einbauen, obwohl nur „beschreiben“ verlangt war.

Was die Aufgabenwörter verlangen. In BW wird ausformuliert – und das Aufgabenwort legt fest, wie ausführlich:

Aufgabenworterwartet wird
nennen, aufzählenStichworte genügen, keine ganzen Sätze nötig
beschreibenin eigenen Worten wiedergeben, ohne Wertung
erklären, erläuternZusammenhänge und Ursachen darstellen, möglichst mit Beispiel
begründenArgumente liefern, die eine Aussage tragen
vergleichenGemeinsamkeiten und Unterschiede, nicht nur eines davon
beurteilen, bewertenVor- und Nachteile abwägen und dann ein begründetes Urteil fällen
berechnen, ermittelnden Rechenweg zeigen – das Ergebnis allein bringt kaum Punkte

Auf die geforderte Anzahl achten: Steht „zwei Argumente“ in der Aufgabe, gibt es auch nur für zwei Punkte. Wer fünf hinschreibt, verschenkt Zeit – und wenn falsche darunter sind, riskiert er, dass nur die ersten beiden gewertet werden. Umgekehrt gilt: Bei „beurteilen“ reicht eine Aufzählung nicht, dort muss am Ende ein Satz mit dem eigenen Urteil stehen.

11.19 · Eigene Notizen

ungeprüft

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